Gehwege und Eingänge
Was die Räum- und Streupflicht zwingend verlangt, lückenlos erfüllt.
- Räumen ab 7 Uhr werktags, 8 Uhr sonntags
- Hauseingänge und Treppen mit Sorgfalt
- Müllplätze und Anlieferzonen freihalten

Winterdienst
Professioneller Winterdienst für Hausverwaltungen, Gewerbe und Privat. Einsätze nach Wetterlage, sorgfältige Einsatz-Dokumentation, Streumittel inklusive. Saison November bis März.
Was Kehres ausmacht
Links die Aufgaben, die unser Winterdienst lückenlos erfüllt, rechts die Versprechen, mit denen wir das in jeder Saison ausführen.
Unsere Aufgaben
Unsere Versprechen
Aufgabenfelder
Was die Räum- und Streupflicht zwingend verlangt, lückenlos erfüllt.
Gewerbeflächen maschinell, bevor die Mitarbeiter ankommen.
Umweltschonend und satzungskonform, ohne Aufpreis.
Was bei Haftung zählt: nachvollziehbare Dokumentation.
Branchen-Spotlight
Praxis-Eingang werktags ab 7 Uhr, sonn-/feiertags ab 8.
Branchen-SeiteBürogebäude und Mandantenparkplatz vor Geschäftsbeginn.
Branchen-SeiteVollservice für mehrere Objekte mit sorgfältiger Doku.
Branchen-SeiteWerksgelände und Parkplätze, Einsatzzeiten nach Absprache.
Branchen-SeiteEigenheim-Gehweg und Hofeinfahrt, Saison-Pauschale.
Branchen-SeiteFAQ
Die Räum- und Streupflicht trifft den Eigentümer bzw. die Verwaltung einer Immobilie (§ 823 BGB i. V. m. der jeweiligen Gemeindesatzung). In Paderborn, Bad Lippspringe und Detmold gilt typischerweise: werktags 7–20 Uhr, sonn-/feiertags 8–20 Uhr, Gehwege müssen geräumt und bei Glätte gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden. Wir unterstützen Eigentümer und Verwaltungen dabei, diese Pflicht zuverlässig zu erfüllen.
Umfang und Preis für die Wintersaison stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Wir messen die Flächen (Gehweg in Laufmetern, Hof- und Parkflächen in m²), legen Räum- und Streufrequenzen fest und nennen einen Saisonpreis. Streumittel (Splitt/Sole) ist enthalten.
Wir stimmen die Einsatzzeiten so ab, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wird, und richten uns dabei nach der Wetterlage sowie Ihren Öffnungszeiten. Bei anhaltendem Schneefall räumen wir mehrfach. Einsätze außerhalb der üblichen Tageszeiten sprechen wir individuell ab.
Wir übernehmen den Winterdienst für die vereinbarten Objekte und Flächen und dokumentieren unsere Einsätze (Datum, Uhrzeit, Niederschlag, ausgeführte Maßnahmen). Diese Dokumentation hilft, die ordnungsgemäße Erfüllung nachzuvollziehen. Schäden, die durch unser Verschulden entstehen, sind über unsere Berufshaftpflicht abgedeckt.
Standardmäßig abstumpfendes Streugut (Splitt), umweltschonend und in den meisten Gemeindesatzungen vorgeschrieben. Für Treppen und besonders glatte Flächen verwenden wir Sole oder Solesplitt. Streusalz nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist und der Kunde es explizit wünscht (z. B. auf Tiefgaragen-Rampen).
Ja, nach Saisonende (typisch April) holen wir das nicht verbrauchte Streumittel ab. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Reinigung der Gehwege und Hofflächen vom Splitt, meist als Frühjahrsreinigung kombiniert mit der ersten Fassaden- oder Glasreinigung.