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Stefan Kehres Gebäudemanagement

Winterdienst

Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt, Einsätze nach Wetterlage.

Professioneller Winterdienst für Hausverwaltungen, Gewerbe und Privat. Einsätze nach Wetterlage, sorgfältige Einsatz-Dokumentation, Streumittel inklusive. Saison November bis März.

  • 15+Jahre
    Erfahrung in OWL
  • 100 %Eigenes Team
    Keine Subunternehmer
  • SchnellAngebot
    schriftlich nach Anruf
  • 4,5
    Google-Bewertungen

Was Kehres ausmacht

Vier Aufgaben, vier Versprechen.

Links die Aufgaben, die unser Winterdienst lückenlos erfüllt, rechts die Versprechen, mit denen wir das in jeder Saison ausführen.

Unsere Aufgaben

  • Räumen und StreuenGehwege, Eingänge, Höfe und Parkplätze rechtzeitig geräumt und gestreut.
  • Einsätze nach WetterlageWir richten unsere Touren nach dem Wetter und den vereinbarten Flächen aus.
  • Streumittel-LogistikSplitt, Sole und Spezial-Streugut, satzungskonform und ohne Aufpreis.
  • Dokumentation pro EinsatzSorgfältige Einsatz-Doku mit Datum, Uhrzeit, Niederschlag und Maßnahmen.

Unsere Versprechen

  • Verlässlich bei SchneeWir stimmen unsere Einsätze auf die Wetterlage und Ihre Öffnungszeiten ab, damit die Räum- und Streupflicht erfüllt wird.
  • Sorgfältige DokuJede Einsatzfahrt mit Datum, Uhrzeit, Niederschlag und Maßnahmen dokumentiert. Wichtig bei Haftungsfragen.
  • Streumittel inklusiveSplitt oder Sole, umweltschonend und satzungskonform, ohne Aufpreis.
  • BerufshaftpflichtSollte trotz Räumung jemand stürzen, sind wir über unsere Berufshaftpflicht versichert.

Aufgabenfelder

Vier Bereiche, die unser Winterdienst lückenlos abdeckt.

Gehwege und Eingänge

Was die Räum- und Streupflicht zwingend verlangt, lückenlos erfüllt.

  • Räumen ab 7 Uhr werktags, 8 Uhr sonntags
  • Hauseingänge und Treppen mit Sorgfalt
  • Müllplätze und Anlieferzonen freihalten

Parkplätze und Höfe

Gewerbeflächen maschinell, bevor die Mitarbeiter ankommen.

  • Kundenparkplatz und Anliefer-Hof
  • Tiefgaragen-Rampen mit Spezial-Streugut
  • Werksgelände im Schichtbetrieb

Streumittel

Umweltschonend und satzungskonform, ohne Aufpreis.

  • Splitt abstumpfend, in den meisten Satzungen vorgeschrieben
  • Sole für Treppen und kritische Stellen
  • Streusalz nur dort, wo erlaubt

Doku und Einsätze

Was bei Haftung zählt: nachvollziehbare Dokumentation.

  • Sorgfältige Einsatz-Dokumentation
  • Einsätze nach Wetterlage abgestimmt
  • Bei Sturz: Versicherung greift, Doku liegt bereit

FAQ

Häufige Fragen

  • Was umfasst die Räum- und Streupflicht in Nordrhein-Westfalen?

    Die Räum- und Streupflicht trifft den Eigentümer bzw. die Verwaltung einer Immobilie (§ 823 BGB i. V. m. der jeweiligen Gemeindesatzung). In Paderborn, Bad Lippspringe und Detmold gilt typischerweise: werktags 7–20 Uhr, sonn-/feiertags 8–20 Uhr, Gehwege müssen geräumt und bei Glätte gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden. Wir unterstützen Eigentümer und Verwaltungen dabei, diese Pflicht zuverlässig zu erfüllen.

  • Wie läuft der Winterdienst ab?

    Umfang und Preis für die Wintersaison stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Wir messen die Flächen (Gehweg in Laufmetern, Hof- und Parkflächen in m²), legen Räum- und Streufrequenzen fest und nennen einen Saisonpreis. Streumittel (Splitt/Sole) ist enthalten.

  • Wann kommt der Winterdienst?

    Wir stimmen die Einsatzzeiten so ab, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wird, und richten uns dabei nach der Wetterlage sowie Ihren Öffnungszeiten. Bei anhaltendem Schneefall räumen wir mehrfach. Einsätze außerhalb der üblichen Tageszeiten sprechen wir individuell ab.

  • Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?

    Wir übernehmen den Winterdienst für die vereinbarten Objekte und Flächen und dokumentieren unsere Einsätze (Datum, Uhrzeit, Niederschlag, ausgeführte Maßnahmen). Diese Dokumentation hilft, die ordnungsgemäße Erfüllung nachzuvollziehen. Schäden, die durch unser Verschulden entstehen, sind über unsere Berufshaftpflicht abgedeckt.

  • Welche Streumittel verwenden Sie?

    Standardmäßig abstumpfendes Streugut (Splitt), umweltschonend und in den meisten Gemeindesatzungen vorgeschrieben. Für Treppen und besonders glatte Flächen verwenden wir Sole oder Solesplitt. Streusalz nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist und der Kunde es explizit wünscht (z. B. auf Tiefgaragen-Rampen).

  • Was passiert nach der Saison, räumen Sie auch das Streumittel weg?

    Ja, nach Saisonende (typisch April) holen wir das nicht verbrauchte Streumittel ab. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Reinigung der Gehwege und Hofflächen vom Splitt, meist als Frühjahrsreinigung kombiniert mit der ersten Fassaden- oder Glasreinigung.

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